Antrag für die Genehmigung zur Einbringung von Stoffen in das Grundwasser

Für die Pfahlgründung benötigen wir eine Erlaubnis für die Einbringung von Stoffen in das Grundwasser. Die Unterlagen müssen vierfach eingereicht werden.  Leider wussten wir nicht, dass diese Erlaubnis überhaupt benötigt wird. Die freundliche Mitarbeiterin der Unteren Wasserbehörde vom Landratsamt in Lauf teilte uns mit, dass man diese normalerweise parallel zur Baugenehmigung einholt.

Schade, dass wir erst jetzt diese Info erhalten haben und nicht vor einem halben Jahr hierfür schon der Antrag eingereicht worden ist. Jetzt müssen wir noch mal eine Weile warten, bis wir für die Pfahlgründung grünes Licht erhalten. Somit verzögert sich natürlich der Baubeginn.

Tipp: Die meisten Pfahlgründungen gehen in das Grundwasser oder eine Sickerschicht. Falls das der Fall ist, am besten also gleich mit dem Bauantrag einen Antrag für das Einbringen von Stoffen in das Grundwasser stellen. Für den Antrag benötigt die Untere Wasserbehörde einen amtlichen Lageplan, ein Schichtenprotokoll des Bodens, den Lageplan des Hauses und die Stellen, an denen die Betonpfähle in den Boden eingebracht werden. Ebenso wichtig sind die Inhaltsstoffe des verwendeten Betons. Die Übersicht der Inhaltsstoffe des Betons (inkl. Zertifikate der Zulassung etc.) erhält man von der Pfahlgründungsfirma. Selbst, wenn man den Vertrag mit der Pfahlfirma noch nicht unterschrieben hat, kann man diese Zusammensetzung schon freundlich erfragen oder aber von der Baufirma eine erhalten, da die meisten Baufirmen sicherlich schon ein paar Häuser mit Pfahlgründung gebaut haben.

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