Zur „Stellungnahme“ des Geschäftsführers unseres Bauunternehmens

Leider stellt der Geschäftsführer von unserem Bauunternehmen nicht zutreffende Behauptungen auf und verbreitet diese auch noch im Internet. Womöglich will er damit von der langen Bauzeit, den Problemen und Fehlern während der Bauphase und den immer noch nicht behobenen Baumängeln an unserem Haus ablenken.

Wir hätten liebend gerne mit diesem Unternehmen abgeschlossen und wollten auf unserem Blog nur noch über schöne Dinge und Veränderungen in unserem Zuhause berichten. Nun sehen wir uns gezwungen, einiges richtig zu stellen und bleiben – wie bei unseren anderen Beiträgen auch – bei den Fakten und verdrehen nichts.

Bei der Hausübergabe bestehende Mängel sowie Mängel, die erst nach der Übergabe aufgefallen sind, wurden nicht alle behoben. Die sogenannte „Kundenservice-Abteilung“ hat sich die noch offenen Mängel letztmalig im Oktober 2019 angeschaut und die Mitarbeiter meinten, dass sie sich bzgl. eines Termins zum Nachbessern dann noch einmal mit uns in Verbindung setzen wollten. Dies ist bis heute nicht geschehen.

Niemals haben wir gesagt, dass wir „besondere Kenntnisse im Bereich der Informationstechnologie … besitzen und diese auch nutzen … (können)“. Richtig ist, dass man für das Erstellen eines Blogs keine besonderen IT-Kenntnisse benötigt und wir bereits bei der Vertragsunterschrift dem Verkäufer dieser Firma und kurz danach auch der Bauzeichnerin mitgeteilt haben, dass wir ein Baublog führen, und ihnen dazu den Link geschickt. Der Bauleiter hatte schon kurz nach Baubeginn gewünscht, dass sein Name auf dem Blog nicht erwähnt wird. Zu diesem Zeitpunkt lief bereits nicht alles optimal. Dies hatten wir damals noch nicht einmal in aller Deutlichkeit auf unserem Blog geschrieben.

Richtig ist, dass das Unternehmen mit dem tatsächlichen Bau des Hauses im August 2017 begann und ab diesem Zeitpunkt 16 Monate für den Hausbau benötigte. Richtig ist auch, dass das Haus vor Baubeginn umgeplant werden musste und es letztendlich kleiner gebaut wurde, als ursprünglich bei Vertragsunterzeichnung vereinbart. Für das ursprünglich größere Haus mit vollständig gefliestem Wohnkeller wurde uns eine Bauzeit von acht Monaten im Vertrag versprochen. Die Bedingung dafür war, dass zwei Monate nach Vertragsunterschrift die Baugenehmigung vorliegen würde. Die Geschäftsleitung zeichnete unseren Vertrag erst einen Monat später gegen. Ebenso fand das Eingabeplangespräch mit der Bauzeichnerin auch erst einen Monat nach unserer Vertragsunterschrift statt. Dieser Termin wurde so von dieser Firma gelegt, da es vorher wohl bei ihnen nicht ginge. Hatte die Baufirma also nie vorgehabt, dass die Baugenehmigung zwei Monate nach unserer Vertragsunterschrift vorliegt, wenn sie selbst erst knapp einen Monat später gegenzeichnet und das Eingabeplangespräch erst so spät ansetzt? Unabhängig von allen weiteren notwendigen Umplanungsmaßnahmen durch das Bodengutachten war zu diesem Zeitpunkt bereits der versprochene Termin nicht mehr einzuhalten.

Der Bodengutachter, der uns von diesem Unternehmen vermittelt wurde, konnte leider erst relativ spät das Bodengutachten durchführen. Nach dem Bodengutachten war klar, dass eine Pfahlgründung notwendig ist und sich ein Keller schwer realisieren lässt. Deswegen war eine Umplanung des Hauses notwendig. Erst als wir eine Pfahlgründungsfirma gefunden hatten, erfuhren wir von dieser, dass man diese Baumaßnahme bei der Unteren Wasserbehörde anzeigen muss. Zu diesem Zeitpunkt hatten wir schon lange die eigentliche Baugenehmigung vorliegen. Nun mussten wir weitere zwei Monate auf die nächste Genehmigung warten. Vom Landratsamt Lauf (Untere Wasserbehörde) erfuhren wir, dass diese zusätzliche Genehmigung normalerweise gleichzeitig mit der Baugenehmigung vom Bauunternehmen eingeholt würde und somit keine Zeit verloren ginge. 

Unsere Baufirma teilte uns mit, dass sie bereits einige Häuser gebaut hätte, bei denen (nach der Vertragsunterzeichnung) eine Pfahlgründung notwendig gewesen war. Warum uns die erfahrene Baufirma aber auf die Notwendigkeit einer Anzeige bzw. Genehmigung dieser baulichen Maßnahme beim Landratsamt nicht hingewiesen hat, wissen wir leider nicht. Stattdessen wurde von der Baufirma ein Bauantrag ohne Anzeige/Beantragung einer Pfahlgründung ausgearbeitet und eingereicht, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt bereits wusste, dass eine Pfahlgründung notwendig ist.

Anfang Juli 2017 (nach der Pfahlgründung) hätte die Baufirma schließlich mit dem tatsächlichen Hausbau beginnen können. Wir waren damals sehr froh, als es auch wirklich im August 2017 relativ zeitnah losging. Im Laufe der 16 Monate Bauzeit wurden uns mehrere Einzugstermine (von Mai 2018 bis November 2018) vom Bauleiter Herrn B. versprochen, dies untermauert durch Bauzeitenpläne. 

Niemals haben wir einer „Bauzeitaufstockung“ von egal wie vielen Monaten zugestimmt. Anfang September 2018 schrieben wir den Geschäftsführer an und teilten ihm sehr ausführlich die bisherigen Fehler und Verschleppungen sowie die noch offenen Gewerke mit und setzen dem Unternehmen eine Frist zur Fertigstellung. Daraufhin erhielten wir vom Geschäftsführer des Bauunternehmens eine nicht besonders freundliche Nachricht auf unsere Handy-Mailbox, in der er uns auch einen Baustopp androhte. Diese Anrufbeantworter-Aufzeichnung liegt uns noch vor. Wir vereinbarten nun einen Gesprächstermin mit dem Geschäftsführer. In diesem Gespräch wurde uns eine Fertigstellung des Hausbaus bis November versprochen. Betrachtet der Geschäftsführer dieses Gespräch womöglich als unsere „Zustimmung zu einer Bauzeitaufstockung“? Der weitere Hausbau verlief ab diesem Zeitpunkt zum Glück zügiger, so dass wir im Dezember in ein noch nicht ganz fertiges Haus einziehen konnten. 

Während der Bauphase mussten wir mit unserer fast drei Jahre alten Tochter und unserem fünf Monate alten Sohn in ein gemietetes Haus umziehen, da sich der komplette Hausbau so hingezogen hatte. In dieser Zwischenlösung bauten wir nicht einmal unsere Schränke auf und war die Hälfte der Fläche mit gepackten Umzugskartons zugestellt. Schließlich wurden uns immer wieder neue, zeitnahe Einzugstermine vom Bauleiter Herrn B. versprochen, weswegen wir uns nur auf eine sehr kurze Wohndauer in dem gemieteten Haus einstellten. Für jede Jahreszeit mussten wir daher die passende Kleidung für unsere Kinder aus den Umzugskartons heraussuchen. Jedes Mal hofften wir, dass dies das letzte Mal sei und beim nächsten Mal die Kartons im neu gebauten Haus ausgepackt würden. 

Nach dem Einzug in unser neues Haus im Dezember 2018 schrieben wir mehrere E-Mails und Briefe mit der Bitte um Mängelbeseitigung und Schadensersatzzahlung für die lange Bauzeit. Wie oben bereits geschrieben, waren mehrmals Mitarbeiter der Baufirma bzw. der Subunternehmen da und es wurden konkrete Lösungen zur Nachbesserung erarbeitet, die aber leider nicht alle umgesetzt worden sind.

Im September 2019 wurde uns von Herrn S., der sich als kaufmännischer Leiter des Bauunternehmens vorstellte, ein persönlicher Gesprächstermin vorgeschlagen (per E-Mail-Schriftwechsel und per Telefon). Bei diesem Treffen wurde uns Geld angeboten und im Gegenzug sollten wir unseren Baublog löschen. Es ist demnach nicht zutreffend, dass wir eine Geldzahlung für die Löschung des Baublogs gefordert haben. Das wollen wir hier in aller Deutlichkeit richtigstellen. Auch haben wir niemals eine negative Bewertung im Internet angedroht. Unabhängig davon steht es natürlich jedem frei, ein Unternehmen im Internet zu bewerten.

Nachdem es letztendlich mit dieser Firma zu keiner Einigung kam, mussten wir schließlich eine Rechtsanwältin zur Hilfe holen. Selbst nach mehrmaligen Schreiben der Anwältin und dem Versuch eine gütliche, außergerichtliche Lösung zu finden befinden wir uns mittlerweile im Rechtsstreit vor Gericht. Das Bauunternehmen ist an einer Beseitigung der noch vorhandenen Mängel sowie einem gerichtlichen Vergleich, der von der Richterin vorgeschlagen wurde, leider nicht interessiert.

Gerne wüssten wir, wie wir unseren Blog anders hätten schreiben sollen und was an dem Tatsachenbericht einseitig ist, wenn sich der Hausbau nun einmal so ereignet hat. Zudem haben wir auch kleine positive Momente auf unserem Baublog festgehalten, wenn wir uns bspw. gefreut haben, dass es ein wenig weiterging. Über viele Schwierigkeiten bei unserem Hausbau mit der Baufirma haben wir ohnehin auf unserem Blog noch nicht einmal berichtet. 

Uns ist selbst unklar, warum der Hausbau 16 Monate gedauert hat (alleine für den Rohbau benötigte das Unternehmen ca. neun Monate). Auch ist uns unklar, warum die Baufirma diese Tatsache nicht anerkennen möchte und dies immer wieder mit vorherigen Umplanungen begründet. Ebenso ist uns unklar, warum das Bauunternehmen offensichtliche Mängel (z. B. fehlende Lüftung im DU/WC, herausragendes Stahlteil im Treppenpodest) nicht beheben möchte.

Gerne stehen wir für weitergehende Informationen in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. 

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